„BDSG 2.0“ (DSAnpUG-EU) nimmt eine wichtige Hürde

Das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – (DSAnpUG-EU)“, von uns als BDSG 2.0 bezeichnet, wurde heute Abend (27.04.2017) in zweiter und dritten Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet (vgl. Drucksache 18/11325). Ein weiterer Schritt in Richtung EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die am 25.05.2018 wirksam wird.

In diesem Gesetz wird durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausgiebig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit Öffnungsklauseln der DS-GVO nationale Auslegungen vorzunehmen. Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, bevor der Bundespräsident den Gesetzgebungsprozess durch Unterzeichnung des Gesetzes zu Ende führen kann.

Kritiker sehen das „BDSG 2.0“ in einigen Punkten nicht auf dem Boden der Bestimmungen der DS-GVO, etwa bei der Einschränkung von Rechten Betroffener, und sehen bereits heute das Gesetz vor dem EuGH.

Positiv ist anzumerken, das nun weitere Unsicherheiten beseitigt wurden und die Planung zur Migration BDSG nach DS-GVO/BDGS 2.0 effektiv erfolgend kann.

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