AGB

1 Allgemeines

Allen Leistungen der Firma BSP-SECURITY (BSP) liegen 20090415-P1000016diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der BSP gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen ohne nochmalige Vereinbarung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch BSP. Dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen, da bei einem Widerspruch unsere Geschäftsbedingungen ausschließlich gelten. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen durch BSP bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BSP. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von BSP zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die der Kunde anerkennt; dies gilt auch, wenn BSP anders lautende Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

3 Fristen

1. Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung setzt voraus, dass BSP sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zugehen. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von BSP nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
2. Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen bzw. die bestellte Leistung abgenommen ist.
3. Wird eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten BSP vorliegt.
4. BSP ist zu Teilleistungen berechtigt.
5. Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen, Streik sowie sonstige störende Ereignisse entbindet BSP für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als sechs Wochen, ist BSP auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.

4 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Alle Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich, nicht jedoch für Nachbestellungen. Die Preise sind Nettopreise ohne Abzug,
2. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der Firma BSP nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn BSP im Einzelfall zustimmt oder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.

5 Abnahme

Die Abnahme der Leistungen ist erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb 14 Tagen nach erbrachter Leistung diese rügt.

6 Gewährleistung

1. BSP gewährleistet, dass von ihr gelieferte Software mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Bei auftretenden Fehlern, die eine Ausfallzeit unter 10% verursachen, ist eine Verantwortlichkeit durch BSP nicht gegeben. Falls Mängel auf Leitungsbeschreibungen oder Forderungen des Auftragsgebers zur Ausführung der vertraglichen Leistungen zurückzuführen sind, wird BSP frei von ihrer Gewährleistungspflicht. Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. Der Gewährleistungsanspruch entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt nach Übergang der Gefahr auf den Kunden bzw. Abnahme.
2. Für mangelhafte Leistungen beschränkt sich die Gewährleistung durch BSP auf Nachbesserung durch BSP.
3. Der Kunde gewährt BSP die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist BSP von der Gewährleistung befreit. Die Verpflichtungen von BSP aus einer weitergehenden, in der Auftragsbestätigung zugesicherten Vollservice-Leistung, bleiben unberührt.
4. Alle Gewährleistungsverpflichtungen erlöschen, wenn ohne Genehmigung durch BSP, Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden.
5. Nachbesserungsarbeiten führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungsfrist.
6. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. 7. Weitergehende Gewährleistungsansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

7 Schadensersatzansprüche

1. Schadensersatzansprüche gegen BSP sowie ihre Erfüllungs- bzw. Errichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung und auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden), und solchen Mangelfolgeschäden, gegen die von BSP zugesicherte Eigenschaften den Kunden gerade absichern sollen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet BSP nur in dem wie vorstellend beschriebenen eingeschränkten Umfang.
2. BSP haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass BSP deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden wir die Haftung darüber hinaus in jedem Fall nur in der Höhe übernommen, die BSP zur Zeit des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller BSP bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.

8 Seminare

1. Stornierungen durch Seminarteilnehmer werden in schriftlicher Form bis zu 14 Werktage vor Seminarbeginn akzeptiert. Die entrichtete Seminargebühr wird für die Teilnahme zu einem späteren Termin oder für andere Kurse gutgeschrieben. Erfolgt der Eingang der Abmeldung nach diesem Zeitpunkt, so kann die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall werden die gesamten Seminarunterlagen überlassen.
2. Bei Ausfall einer Veranstaltung wegen Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. BSP behält sich das Recht auf Termin- und auch Inhaltsänderungen aus anderen Gründen vor. Ein Wechsel des Referenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Seminar noch zur Minderung der Teilnehmergebühr.
3. Eine Haftung für durch die Verschiebung entstandene Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Überlassene Schulungsunterlagen unterliegen dem Urheberrechtschutz und dürfen in keiner Art und Weise vervielfältigt werden oder an Dritte weitergegeben werden. Die während der Veranstaltung zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert oder in sonstiger Weise außerhalb des Seminars genutzt oder nutzbar gemacht werden.
5. Jedes Seminar wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder Verwertung der erworbenen Kenntnisse kann keine Haftung übernommen werden.

9 Sonstiges

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten, es sei denn, dass BSP schriftlich zugestimmt hat.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg, auch für Ansprüche bei Urkundenprozessen. Es ist ausschließlich das Recht der BRD anwendbar.