Der Tätigkeitsbericht 2017/2918 des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzuafsicht (BayLDA) ist gemäß § 38 Abs. 1 Satz 7 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) veröffentlicht worden. Darin wird die Öffentlichkeit über die Schwerpunkte der Arbeit der Aufsschtsbehörde informiert. Die Lektüre ist empfehlenswert, da hier die Auslegung der DS-GVO und des BDSG an konkreten Fällen nachzulesen ist. Für spezielle Sektoren werden Auffälligkeiten und Pürfungen beschrieben – inkl. verhängter Bußgelder.

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