Die US amerikanischen Datenhäfen sind nach europäischen Verständnis nicht mehr sicher und waren das auch nie! Der EuGH hat wie berichtet am 06.10.2015 das Safe Harbor Abkommen (Entscheidung 2000/520/EG der Kommission) für nichtig erklärt. In der Zwischenzeit gibt es diverse Kommentare und Einschätzungen zu den Konsequenzen. Die Artikel 29 Datenschutzgruppe fordert in einer Erklärung vom 16.10.2015 „die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen nachdrücklich dazu auf, offene Gespräche mit den US-amerikanischen Behörden zu führen, um politische, rechtliche und technische Lösungen zu finden, damit die Grundrechte bei Datenübermittlungen in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten gewahrt werden. „In einer Überganszeit bis Ende Januar 2016 gehen Datenschutzaufsichtsbehörden „davon aus, dass die Standardvertragsklauseln und BCR weiter verwendet werden können“.