Bei einer E-Mail muss ein Absender zumindest in der Regel nur damit rechnen, dass die von ihm als Adressaten gezielt angeschriebenen Personen Kenntnis von der E-Mail, deren Inhalt und der Verteilerliste erlangen, nicht jedoch auch andere Personen. So ist der Versand einer E-Mail an Kunden unter Verwendung mit der Option „Cc“ (Carbon copy) unzulässig, wenn keine Einwilligung der Adressaten dazu vorliegt, was in diesem Beispiel der Regelfall sein wird.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in den Jahren 2012 und 2013 im Rahmen von bayernweiten Online-Prüfungen den datenschutzkonformen Einsatz von Tracking-Tools (Google Analytics und Adobe Analytics) überprüft. Im September 2014 wurde vom BayLDA eine Onlineprüfung bei E-Mail-Servern bayerischer Firmen mit dem Ziel durchgeführt, die Verwendung bestimmter Verschlüsselungsmöglichkeiten zum Schutz personenbezogener Daten zu kontrollieren.