Durch die Zahl der begründeten Eingaben und Beschwerden wegen unzulässiger Werbung verhängen die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder bis zu 300.000 €: „Die unzulässige Nutzung von E-Mail-Adressen und Telefonnummern für elektronische Werbung sowie die Postwerbung trotz ausdrücklich erklärtem Werbewiderspruch stellen Tatbestände dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 300.000,00 EUR geahndet werden können.“ (Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 25.11.2014).
Datenschutz
EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV): 3 Positionen
Wie berichtet steht der Trilog zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat an. Ziel ist es, die EU Datenschutzgrundverordnung (Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr – Datenschutz-Grundverordnung) zu verhandeln und zu beschließen. Nach heutiger Information könnte die EU-DSGV voraussichtlich frühestens am 01.01.2018 in Kraft treten.