Das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – (DSAnpUG-EU) wurde vom Bundesrat verabschiedet

Es ist vollbracht – das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – (DSAnpUG-EU)“, von uns als BDSG 2.0 bezeichnet, wurde heute (12.05.2017) vom Bundesrat verabschiedet. Der letzte Schritt vor der Unterzeichnung des Gesetztes durch den Bundespräsidenten und anschließender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Somit ist das europäische Datenschutzprojekt, das am 25.01.2012 seinen Anfang im Ziel. Wir können Sie somit final bei der Transformation Ihres Datenschutz-Managements unterstützen. Falls Sie Interesse haben an unserer Beratung, so rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Externer Datenschutzbeauftragter.