Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – Umsetzung in der Praxis

Seminarziel:
Am 25.05.2018 wird das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch die DS-GVO abgelöst werden. Die vormals auf die EU Datenschutzrichtlinie 95/46/EG basierenden nationale europäische Datenschutzgesetzte werden, bis auf wenige Ausnahmen, homogenisiert. Was bedeutet dies nun konkret für Unternehmen? Welche Änderungen treten in Kraft? Welche Auswirkungen hat dies auf das bestehende Datenschutzmanagement in Unternehmen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Seminars. Unter Einbeziehung des jeweils aktuellen Standes der nationalen Öffnungsklauseln (BDSG neu) bekommt der Teilnehmer einen praxisnahen Weg aufgezeigt, um die durch die DS-GVO verbindlich werdenden Datenschutzbestimmungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Teilnehmer:
Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, IT-Leitung, ISB

Methodik:
Vortrag mit praktischen Beispielen und Übungen (deutsch)

Voraussetzung:
Erfahrungen im Datenschutz (etwa Seminar „Einführung in den Datenschutz“)

Dauer:
2 Tage

Seminarinhalt:
Datenschutzrecht

  • Rechtscharakter der DS-GVO
  • Aufbau der DS-GVO
  • Nationale Öffnungsklauseln: BDSG neu
  • Mitgeltende Gesetze und Bestimmungen

Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Rechtmäßigkeit
  • Zweckbindung
  • Richtigkeit der Daten
  • Erforderlichkeit der Speicherung
  • Rechenschaftspflicht

Anforderungen an die Datenschutzorganisation

  • Betrieblicher bzw. externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzmanagement
  • Verpflichtenden Datenschutzdokumente
  • Priorisierung der erforderlichen Arbeiten
  • Datenschutzaudits

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DS-GVO)

  • Das Schlüsseldokument im Datenschutz
  • Form und Inhalt
  • Aktualisierung
  • Erweitertes Verzeichnis

Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO)

  • Abgrenzung
  • Auswahl des Auftragsverarbeiters
  • Kontrollrechte

Sicherheit der Verarbeitung
Betroffenenrechte und Transparenzgebot

  • Das „Recht auf Vergessen“
  • Verpflichtende Daten-Portabilität
  • Recht auf Sperren
  • Recht auf Löschen

Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35 DS-GVO)
Internationaler Datentransfer
Meldewesen bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Kontrolle, Sanktionen, Bußgelder und Haftung

 

Termine/Preis:
Seminartermine und Preis auf Anfrage

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