Das Thema Videoüberwachung ist einer der größten Streitpunkte im Bereich Datenschutz. In den Tätigkeitsberichten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden finden sich regelmäßig Beschwerden und Eingaben von Betroffenen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen hat dazu eine informative Broschüre aufgelegt.
Am Beispiel der Videoüberwachung an und in Schulen, Titel: Ich sehe das, was Du so tust“, werden die wichtigsten Punkte und Fallstricke aufgezeigt:
- Wann und wie ist Überwachung zulässig?
- Sind bestimmte Bereiche von der Überwachung ausgeschlossen?
- Gibt es datenschutzrechtliche Unterschiede zwischen Überwachung und Aufzeichnung?
- Wie lange ist die maximale Speicherdauer von Videoaufzeichnungen?
- Wie sind in diesem Zusammenhang WebCams zu beurteilen?
- Wie kommt man der Hinweispflicht am besten nach?
- Gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen auch für Kamera-Attrappen?
Falls Sie datenschutzrechtliche Fragen zum Thema Videoüberwachung haben sollten so beraten wir Sie gerne.