Datenschutz und Videoüberwachung

_DSF0640Das Thema Videoüberwachung ist einer der größten Streitpunkte im Bereich Datenschutz. In den Tätigkeitsberichten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden finden sich regelmäßig Beschwerden und Eingaben von Betroffenen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen hat dazu eine informative Broschüre aufgelegt.

Am Beispiel der Videoüberwachung an und in Schulen, Titel: Ich sehe das, was Du so tust“, werden die wichtigsten Punkte und Fallstricke aufgezeigt:

  • Wann und wie ist Überwachung zulässig?
  • Sind bestimmte Bereiche von der Überwachung ausgeschlossen?
  • Gibt es datenschutzrechtliche Unterschiede zwischen Überwachung und Aufzeichnung?
  • Wie lange ist die maximale Speicherdauer von Videoaufzeichnungen?
  • Wie sind in diesem Zusammenhang WebCams zu beurteilen?
  • Wie kommt man der Hinweispflicht am besten nach?
  • Gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen auch für Kamera-Attrappen?

Falls Sie datenschutzrechtliche Fragen zum Thema Videoüberwachung haben sollten so beraten wir Sie gerne.

Zum Download der Broschüre.