DS-GVO in der Praxis: Das Verbandbuch

Verletzungen und jede Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden. Häufig wird dieser Verpflichtung in Form eines Verbandbuches nachgekommen. So liegt neben dem Verbandskasten eine Verbandbuch in das über Jahre hinweg Einträge vorgenommen werden. Die in der DS-GVO geforderte Vertraulichkeit wird so allerdings nicht gewährleistet – die bislang verwendeten Verbandbücher sind einzusammeln und zu archivieren. Welche Lösungen bieten sich als Alternative in der betrieblichen Praxis an?

Anstatt des Verbandsbuches können digitale Lösungen oder auch Abreißblöcke zum Einsatz kommen. So können etwa Verbandbuch-PDF Dateien oder spezielle Softwarelösungen verwendet werden. Als analoge Variante können Abreißblöcke anstatt des Verbandbuchs ausgelegt werden. Bei einer Verletzung werden die Pflichtangaben (Name der verletzten Person, Zeit, Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung etc. ) auf ein Blatt des Blockes eingetragen, vom Block getrennt und an zentraler und vertraulicher Stelle (Personalabteilung, Fachkraft für Arbeitssicherheit …) im Unternehmen für mindestens fünf Jahre archiviert. Damit kann die in der DS-GVO geforderte Vertraulichkeit mit einfachen Mitteln umgesetzt werden.

Vorlagen und weitere Informationen finden sich u. a. bei den Berufsgenossenschaften: Hier als Beispiel bei der BGW.