Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

Das Bundesministerium des Inneren hat am 23.11.2016 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgelegt. Das „neue“ BDSG sieht zum einen die Übernahme der für die Wirtschaft relevanten Zulässigkeitsregelungen zum Beschäftigtendatenschutz (§ 32 BDSG), zur Datenübermittlung an Auskunfteien (§ 28a BDSG) und zum Scoring (§ 29 BDSG) vor.

Auch für die Weiterverarbeitung von Daten werden auf Grundlage der Öffnungsklausel in Art. 6 Abs. 4 DS-GVO weitere Rechtsgrundlagen geschaffen. Die bisherige Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte bleibt erhalten.

Wir werden Sie an dieser Stelle weiter informieren und sind Ihnen gerne bei Transformation Ihres Datenschutzmanagements, in Richtung DS-GVO, behilflich. Man darf gespannt sein wie das Gesetz letzt endlich aussieht. Die Zeit drängt – im September  2017 findet die Bundestagswahl statt