Es ist vollbracht: ab dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 04.05.2016 im EU Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt somit am 25.05.2016 in Kraft und gilt nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab dem 25. Mai 2018. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat, flankiert von massiver Lobby-Arbeit, wurde nun der letzte Schritt getan.
Noch sind nicht alle Einzelheiten bekannt, da es in einigen Bereichen der Verordnung durch nationale Öffnungsklauseln noch zu national spezifischen Regelungen kommen kann.
In der Diskussion finden sich auch kritische Stimmen, wie die des IT-Rechtsexperten Prof. Dr. Thomas Hoeren, der die EU-Datenschutz-Grundverordnung als „größte Katastrophe des 21. Jahrhunderts“ tituliert hat.
Wir berichten auf unserem Blog über Neuigkeiten und werden in Form von Seminaren und Veranstaltungen die sich daraus ergebenen Konsequenzen für Unternehmen vorstellen. Zwei Jahre ist eine lange Zeit, die jedoch für den Umstieg gut geplant werden muss. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.