EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) nimmt eine weitere Hürde

16838100185_9d5010ea30_zAktuell ist in der EU die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahre 1995 gültig. Diese wird in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch jeweiliges nationales Recht umgesetzt. In Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder in Österreich durch das Datenschutzgesetz 2000. Die EU Richtlinie 95/46/EG gibt prinzipiell einen Rahmen vor, der in der EU auch faktisch unterschiedlich in nationalen Gesetzen umgesetzt wurde.
Die geplante EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) geht einen Schritt weiter und ist für die Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlich. Nationale Datenschutzgesetze wird es dann nicht mehr geben – das europäische Datenschutzniveau soll dadurch homogenisiert werden. Neben der Homogenisierung des Datenschutzrechts sollen auch neue Rechte eingeführt werden: So etwa das Recht auf Vergessen werden oder das Recht auf Daten-Portabilität. Am 25.01.2012 wurde der Öffentlichkeit von der EU Kommission ein erster Entwurf zur EU-DSGV vorgestellt. Am 12.03.2014 hat das Europäische Parlament die durch den Grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht ausgearbeitete Verhandlungsposition mit überwältigender Mehrheit angenommen. Am 15.06.2015 hat sich der Europäische Rat (Justiz- und Innenminister der Mitgliedsstaaten) auf einen Entwurf der EU-DSGV geeinigt. Im Juni 2015 wird der Trilog zwischen den drei Gremien (EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischer Rat) beginnen, mit dem Ziel die bestehen Differenzen auszuräumen und zu einer endgültigen Fassung zu gelangen. Eine Einigung könnte Ende des Jahres erreicht werden. Dann könnte die EU-DSGV 2018 in Kraft treten. Über die konkreten Auswirkungen kann aktuell nur spekuliert werden, da die endgültige Fassung noch aussteht. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Aufwand für Unternehmen stark ansteigen wird, die Bußgelder drastisch erhöht werden (2-5% des Jahresumsatzes) und es in Sachen Beschäftigtendatenschutz zu der dringend notwendigen Konkretisierung nicht kommen wird, da dies durch die Europäischen Verträge ausgeschlossen ist.