EuGH erklärt „Privacy-Shield“ für ungültig

Der Europäische Gerichtshof hat mit dem heute verkündeten Urteil festgestellt, dass der Privacy Shield Beschluss 2016/1250 ungültig ist. Der Beschluss 2010/87 über Standardvertragsklauseln ist davon aber nicht betroffen. Diese sind weiterhin als Garantie für die Übermittlung personenbezogener Daten anwendbar. Das Urteil dazu finden Sie hier.

Dazu später mehr.