Bislang gibt es in Deutschland für die Einführung von ISIS12 nur eine Förderung durch die Bundesländer Bayern und Sachsen. Weitere Fördermaßnahmen in anderen Bundesländern sind momentan in Planung.
Bayern
Sachsen
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen. Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.
Was wird gefördert?
Projekte zur Entwicklung einer stringenten Schutzstrategie zur Verbesserung der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Daten. Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig soweit sie im Zusammenhang mit der Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) stehen:
- Schulungen für Mitarbeiter, Erwerb von Software zur Unterstützung des ISMS (zusammen bis zu 5.000 EUR)
- Beratung durch qualifizierte IT-Dienstleister (bis 20 Tagewerke, bis 900 EUR/Tagewerk)
- Erwerb von Software zur Implementierung von Schutzmaßnahmen (bis zu 10.000 EUR)
- Erstzertifizierung des ISMS
Ausgeschlossen ist die Förderung von Ausgaben für:
- Hardware
- Standardsoftware
- Betriebskosten sowie
- technische und bauliche Schutzmaßnahmen