Massen E-Mail mit offenem Verteiler (Cc)

20130406-_DSC2254Bei einer E-Mail muss ein Absender zumindest in der Regel nur damit rechnen, dass die von ihm als Adressaten gezielt angeschriebenen Personen Kenntnis von der E-Mail, deren Inhalt und der Verteilerliste erlangen, nicht jedoch auch andere Personen. So ist der Versand einer E-Mail an Kunden unter Verwendung mit der Option „Cc“ (Carbon copy) unzulässig, wenn keine Einwilligung der Adressaten dazu vorliegt, was in diesem Beispiel der Regelfall sein wird.
Dies trifft auch bei der E-Mail Kommunikationen in Vereinen zu. Als Abhilfe kann die Option „Bcc“ (Blind carbon copy) verwendet werden, mit der eben genau die Verbreitung des kompletten E-Mail Verteilers an alle Adressaten verhindert wird.
Bei derartigen Massen-E-Mails mit offenem Verteiler hat das Bayereische Landesamt für Datenschutzaufsicht unlängst Bußgelder gegen Unternehmen verhängt.