Jetzt wird es ernst – Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur nationalen Anpassung der DS-GVO

21997445943_af9e82c348_qDie ab dem 25. Mai 2018 wirksame Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bietet für die Mitgliedsstaaten an verschiedenen Stellen die Möglichkeit durch Öffnungsklauseln bestimmte Teile der europaweit verbindlichen Grundverordnung durch nationales Recht zu regeln. Das bislang gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll dazu durch das Allgemeine Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG) als Überleitungsgesetz ersetzt werden.

Der entsprechende Referentenentwurf des Innenministeriums wurde vom Blog Netzpolitik.org  ins Netz gestellt hat, auf 78 Seiten mit zahlreichen Verweisungen auf andere Gesetze.

Es liegen bereits verschiedene Stellungnahmen dazu vor (z.B. Bundesjustizministerium). Der Tenor ist zumeist negativ: „strukturell schwierig und in der vorliegenden Fassung auch inhaltlich problematisch“ bis hin zu „nicht hinnehmbar und verfassungswidrig“. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht von einem Datenschutzabsenkungsgesetz das nicht benötigt wird.

Man darf gespannt sein wie das Gesetz letzt endlich aussieht. Die Zeit drängt – im Herbst 2017 findet die Bundestagswahl statt.