Die Bundesregierung hat am 01.02.2017 die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beschlossen. Der vorliegende dritte Versuch des Justizministeriums wird nun beim Bundestag und Bundesrat eingereicht. Es handelt sich um das „Gesetze zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“, in dem die Bundesregierung einen Teil der nationalen Anpassungsmöglichkeiten der DS-GVO ausschöpft. Nach Verabschiedung dieses Gesetzes werden dann Fragen die sich aus der DS-GVO ergeben sicherer zu entscheiden sein.
Der ehemalige Bundes Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kommentiert den Gesetzesentwurf kritisch: „Die Bundesregierung bemüht sich also nach Kräften, die Legende vom „hohen deutschen Datenschutzniveau“ zu entkräften. Dies ist insbesondere deshalb fatal, weil sie zugleich auch einen der größten europapolitischen Erfolge – an dem übrigens auch der neue SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in seiner Funktion als Präsident des Europäischen Parlaments maßgeblich mitgewirkt hat -, die EU-Datenschutzreform konterkariert. Der deutsche Bundestag und der Bundesrat sollten dieses für die Zukunft der Informationsgesellschaft zentrale Vorhaben nicht durchwinken, sonderm (sic!) kritisch überprüfen und korrigieren.“
Es wird also neben der DS-GVO weiterhin das (neue) BDSG gelten und die Auslegung von datenschutzrechtlichen Fragen sicher nicht einfacher gestalten.