Die im Januar 2012 von der EU Kommission initiierte Reform der EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 (95/46/EG) wurde heute (14.04.2016) mit der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu einem Ende gebracht. Die Verordnung wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und zwei Jahre nach der Veröffentlichung wirksam sein.
„Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird die Vision eines hohen einheitlichen Datenschutzniveaus für die gesamte Europäische Union Wirklichkeit. Dies ist ein großer Erfolg für das Europäische Parlament und ein starkes europäisches Ja zu starken Verbraucherrechten und mehr Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Die Bürger können selbst entscheiden, welche persönlichen Daten sie freigeben wollen. Den Unternehmen gibt das neue Gesetz klare Vorgaben, weil in der ganzen EU dieselben Regeln gelten. Bei Verstößen müssen Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresweltumsatzes zahlen. Das neue Gesetz schafft Vertrauen, Rechtssicherheit und einen faireren Wettbewerb.“ So formuliert vom Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Grüne, DE) (Quelle). Wie geht es dann konkret weiter?