7. Tätigkeitsbericht 2015/16 des BayLDA

Der 7. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht wurde am 03.03.2017 vorgelegt. Der 160 Seite umfassende Bericht enthält wertvolle Hinweise zu den Aktivitäten der Landesamtes für Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich der letzten zwei Jahre:

  • Durchgeführte Prüfungen und Kontrollen
  • Beschwerden
  • Bußgeldverfahren und Strafanträge
  • Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG)
  • Internationaler Datenverkehr
  • Datenpannen
  • Videoüberwachung

Für Datenschutzbeauftragte ist dieser Bericht „Pflichtlektüre“ und bietet mannigfaltige Hinweise zur alltäglichen Arbeit. Der Bericht kann auf folgender Webseite heruntergeladen werden:

7. Tätigkeitsbericht 2015/16 des BayLDA

Privacy Shield das neue Safe Harbor

_DSF0463Nachdem am 6. Oktober 2015 der EuGH (Az. C 362/14) die Safe Harbor Regelung als ungültig erklärt hat, Max Schrems sei Dank, war eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nicht mehr ohne weiteres möglich. Es bestand für die Betroffenen Rechtsunsicherheit und die Aufsichtsbehörden drohten bzw. verhängten Bußgelder.

[…]

War´s das? EUGH-Generalanwalt nennt das Safe Harbor Abkommen als ungültig

_DSF0463Im aktuellen Gerichtsverfahren vor dem EuGH, Max Schrems gegen Facebook, hat der Generalanwalt des EuGH Yves Bot das im Jahr 2000 zwischen den EU Kommission und den USA ausgehandelte Abkommen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung zu US-amerikanischer Unternehmen für ungültig erklärt. Dieses Abkommen wurde in den letzten Jahren von deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden als nicht mehr haltbar beurteilt. Prinzipiell verpflichten sich US-Unternehmen beim Safe-Harbor Verfahren Datenschutz- und Datensicherheitsgrundsätze einzuhalten. Eine Überprüfung bzw. Zertifizierung findet nicht statt. Zudem haben die Enthüllungen durch Edward Snowden gezeigt, dass die im US-Recht vorgesehenen Kontrollbefugnisse verschiedenster US-Geheimdienste europäischen Datenschutzstandrad zuwider laufen. Ein zur EU vergleichbarer Datenschutz kann somit nicht gewährleistet werden. Bot vertritt die Auffassung, dass die Europäische Kommission das Safe Harbor aussetzen sollte.
Der EuGH muss nun die vorgebrachte Argumente des Generalanwalts prüfen und in die Entscheidung einfließen lassen. Ein Termin dafür ist noch nicht bekannt.

Datenschutz und Videoüberwachung

_DSF0640Das Thema Videoüberwachung ist einer der größten Streitpunkte im Bereich Datenschutz. In den Tätigkeitsberichten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden finden sich regelmäßig Beschwerden und Eingaben von Betroffenen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen hat dazu eine informative Broschüre aufgelegt.

[…]

Bußgeld bis zu 300.000 € bei unzulässiger Direktwerbung

20140710-_DSF0341Durch die Zahl der begründeten Eingaben und Beschwerden wegen unzulässiger Werbung verhängen die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder bis zu 300.000 €: „Die unzulässige Nutzung von E-Mail-Adressen und Telefonnummern für elektronische Werbung sowie die Postwerbung trotz ausdrücklich erklärtem Werbewiderspruch stellen Tatbestände dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 300.000,00 EUR geahndet werden können.“ (Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 25.11.2014).

[…]