Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) in Ansbach hat in einer Pressemitteilung (15.11.2019) zum Thema „Google Analytics nur mit Einwilligung“ klare Stellung zum Thema Einwilligung beim Einsatz von Google Analytics bezogen.
„Uns liegen zahlreiche Beschwerden und Hinweise über unzulässiges Trackingvor. Wir werden diese Eingaben prüfen, Verfahren gegen Unternehmen einleiten und dann, wenn das unzulässige Tracking nicht eingestellt wurde, dagegen mit Anordnungen zur Abschaltung, aber insbesondere auch durch Einleitung von Bußgeldverfahren vorgehen.“ führt Thomas Kranig, Präsident des BayLDA aus.