Bußgelder bei nicht datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) in Ansbach hat in einer Pressemitteilung (15.11.2019) zum Thema „Google Analytics nur mit Einwilligung“ klare Stellung zum Thema Einwilligung beim Einsatz von Google Analytics bezogen.

„Uns liegen zahlreiche Beschwerden und Hinweise über unzulässiges Trackingvor. Wir werden diese Eingaben prüfen, Verfahren gegen Unternehmen einleiten und dann, wenn das unzulässige Tracking nicht eingestellt wurde, dagegen mit Anordnungen zur Abschaltung, aber insbesondere auch durch Einleitung von Bußgeldverfahren vorgehen.“  führt Thomas Kranig, Präsident des BayLDA aus.

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Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht überprüft E-Mail-Server

20140830-_DSF0654Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in den Jahren 2012 und 2013 im Rahmen von bayernweiten Online-Prüfungen den datenschutzkonformen Einsatz von Tracking-Tools (Google Analytics und Adobe Analytics) überprüft. Im September 2014 wurde vom BayLDA eine Onlineprüfung bei E-Mail-Servern bayerischer Firmen mit dem Ziel durchgeführt, die Verwendung bestimmter Verschlüsselungsmöglichkeiten zum Schutz personenbezogener Daten zu kontrollieren.

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