Datenschutzaufsichtsbehören ziehen Bilanz zur Anwendung der DS-GVO

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Ländern (DSK) hat am 06.11.2019 einen Erfahrungsbericht zur Anwendung der DS-GVO verabschiedet. Es wurden hierbei neun Schwerpunktthemen erörtert, die Fokus dieser Bestandsaufnahme stehen. Es wird an verschiedenen Stellen die „Alltagstauglichkeit“ bestimmter DS-GVO-Regelungen hinterfragt. So etwa die Informationspflichten in den Artt. 13 und 14 DS-GVO, die in der Tat mit Umsetzungsproblemen behaftet sind. Ein weiterer relevanter Punkt bezieht sich auf „data protection by desgin“ (Art. 25 DS-GVO), da der im Gesetz implementierte Anwendungsbereich sich nicht auf die Hersteller bezieht und somit diese nicht als Verantwortliche in die Pflicht genommen werden können.

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