Zwischenruf: EU-DSGV – haben wir es geschafft?

20140710-_DSF0341Der Trilog zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat wurde am 15.12.2015 mit einem Kompromiss beendet. Die vor fast vier Jahren angekündigte EU Datenschutzgrundverordnung (Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr – Datenschutz-Grundverordnung) kann nun Anfang 2016 vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat förmlich angenommen werden und dann Anfang 2018 in Kraft treten.

Die Datenschutzreform stärkt die bestehenden Rechte, so die EU-Kommission, und gibt den Bürgern mehr Kontrolle über ihre Daten durch folgende Eckpunkte:

  • Einfacherer Zugang zu den eigenen Daten
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Eine Klärung des „Rechts auf Vergessen werden“
  • Das Recht zu erfahren, ob Daten gehackt wurden

Es ergeben sich durch die EU-DSGV neue Eckpunkte für Unternehmen:

  • Ein Kontinent, ein Recht
  • Eine einzige Anlaufstelle
  • Europäische Regeln auf europäischem Boden
  • Risikobasierter Ansatz
  • Innovationsfreundliche Regeln

Für Unternehmen ergibt sich dadurch ein erheblicher Umsetzungsbedarf, wobei die Rolle und Aufgabe des Datenschutzbeauftragten neu definiert wird. Es kommt zu neuen Anforderungen an die Datenschutzorganisation. Die Änderung des Datenschutzrechts ist auch mit einer Verschärfung des Bußgeldrahmens verbunden (4 % des Gesamtumsatzes eines Unternehmens).

Haben wird es nun geschafft ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht zu schaffen? Die Eckpfeiler des deutschen Datenschutzes mit dem „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, der Zweckbindung, der Transparenz durch Betroffenenrechte und Datensparsamkeit bleiben in der ausgehandelten gestern verabschiedeten Fassung der EU-Datenschutzgrundverordnung erhalten. Die genauen Bestimmungen sind jedoch durch nationale Öffnungsklauseln noch nicht exakt bestimmt. Die nächsten Wochen werden zeigen, wie das neue EU-Recht zu bewerten ist. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die von der EU-Kommission beabsichtigte Abbau von bürokratischen Hemmnissen nicht gelungen ist. Wir werden Sie darüber weiter informieren.

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