ISIS12 Förderung Kommunen

ISIS12 Förderung Kommunen1 Fördergegenstand

Zur Erhöhung des IT-Sicherheitsniveaus in der bayerischen Verwaltung sollen Kommunen mit der Förderung bei der Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) unterstützt werden. Dieses dient der Entwicklung einer Schutzstrategie und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten.

2 Förderberechtigte Empfänger

Einmalig förderberechtigt sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, sowie die von ihnen in öffentlich-rechtlicher Form geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern mit bis zu 500 PC-Arbeitsplätzen.

3 Förderfähige Ausgaben

Die Ausgaben müssen unmittelbar im Zusammenhang mit der Implementierung bzw. Zertifizierung eines ISMS stehen, das die Mindestanforderungen an ein ISMS gemäß der Leitlinie für Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung des IT-Planungsrats abdeckt.
Dies sind derzeit IT-Grundschutz des BSI, ISO/IEC 27001 und insbesondere für kleine und mittelgroße Behörden ISIS12 (vgl. Entscheidungen IT-Planungsrat Nrn. 2013/01 und 2015/05).
ISIS12 ist derzeit das einzige, auf ca. 25 Prozent (finanzieller und personeller) Aufwand reduzierte, vom IT-Planungsrat akzeptierte Verfahren, über das zudem eine Weiterentwicklung zum BSI-Grundschutz möglich ist. Die Förderung bezieht sich deshalb auf die Implementierung von ISIS12 als ausreichende Basis, die aber auch für ein evtl. später gewünschtes Aufstocken zu BSI-Grundschutz oder ISO/IEC 27001 genutzt werden kann.

Förderfähige Ausgaben sind:
– Beratungsdienstleistungen bei der Implementierung
– Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter
– Erstzertifizierung des Managementsystems zur Informationssicherheit

Förderfähig sind nur solche Leistungen, die von fachkundigen, lizensierten IT-Dienstleistern bzw. Schulungsanbietern erfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für den Erwerb von Hard- und Software, Betriebskosten sowie technische und bauliche Schutzmaßnahmen.

4 Förderung

Die organisatorische Abwicklung der Förderung erfolgt durch den Bayerischen IT-Sicherheitscluster e.V. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:

– Für eine Förderung müssen die Ausgaben mind. 2.500 EUR betragen
– Für Beratungsdienstleistungen können bis zu 1.200 EUR pro Tag für eine Förderung berücksichtigt werden.
– Ein Tag entspricht acht Arbeitsstunden.
– Förderfähige Ausgaben müssen vor der Beauftragung angemeldet und als förderfähig bestätigt werden.
– Das Risiko, die Zuwendung nicht, in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten,
trägt der Antragsteller.

Alle genannten Beträge sind Brutto-Beträge, die die aktuell gültige MwSt. enthalten.

5 Verfahren

ISIS12 Förderung Kommunen Ablauf

Weitere Informationen und die Amtragsunterlagen finden Sie beim Bayerischen IT-Sicherheitscluster e.V.: Förderung Kommunen

Haben Sie noch Fragen zur ISIS12 Förderung für Kommunen? Planen Sie ISIS12 einzuführen? Wir sind Ihnen als Initiator von ISIS12 gerne dabei behilflich und beraten Sie bis hin zur Zertifizierung. BSP-SECURITY ist mit der Erstellung einer ISIS12-Blaupause für Kommunen beauftragt, um die Einführung des ISMS noch effektiver und ressourcenschonender zu gestalten.