EU KI-Verordnung (AI Act) – one pager

Die EU KI-Verordnung (AI Act) stellt wichtige Anforderungen an Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen. Hier sind die Hauptpunkte, die Unternehmen beachten müssen:

Die Verordnung kategorisiert KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial:

  1. KI-Anwendungen ohne oder mit minimalem Risiko
  2. KI-Anwendungen mit überschaubarem Risiko (z.B. Spamfilter, Chatbots)
  3. Hochrisiko-KI-Systeme
  4. Verbotene KI-Systeme (z.B. Social Scoring)

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EU Data Act – one pager

Der EU Data Act, der am 11. Januar 2024 in Kraft getreten ist, bringt wichtige Änderungen für Unternehmen im B2B-Bereich mit sich. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 12. September 2025, was bedeutet, dass Unternehmen bis dahin Zeit haben, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Es gibt viele Fragen die die Umsetzumg dieser Vererordnung betreffen und für Unsicherehit sorgen. Was ist für Untenehmen zu beachten?

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Alles Neu macht der Mai …

„Alles neu macht der Mai, Macht die Seele frisch und frei.“ So beginnt ein altes deutsches Volkslied. Und auch die für den Datenschutz mitgeltenden Gesetze sind im Mai umbenannt worden. Durch das am 14.Mai 2024 in Kraft getretene DGG (Digitale-Dienste-Gesetz) wird das TMG (Telemediengesetz) abgelöst. Aus dem TMG wird das DGG und das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) wird zum TDDDG. Welche Konsequenzen hat dies für Web-Site Betreiber?

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Hinweisgeberschutzgesetz – Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023

Hinweisgeberschutzsystem

Rechtlicher Rahmen

Das nationale Hinweisgeberschutzgesetz, das Regelungen zu Hinweisgebersystemen trat in Deutschland am 02.07.2023 in Kraft. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen bis zu diesem Termin interne Meldewege eingerichtet haben. Organisationen mit 50 – 249 Beschäftigten haben eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023.

Die Europäische Union beschloss im Jahr 2020 die „EU-Directive-Whistleblowing.“ Unternehmen und Verbände sind verpflichtet ein Hinweismanagementsystem einzurichten, das ein Hinweisgebersystem beinhalten muss. Die Regelung betrifft Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeiter und/oder mit mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz.
Der Ausdruck Hinweisgebersystem bezeichnet ein System zum Gewinnen von Informationen, das Ermittler in Unternehmen und Verwaltungen einsetzen, um ihren Mitarbeitern und auch Personen des Umfeldes (Kunden, Geschäftspartner …) einen vertraulichen Kommunikationskanal zu eröffnen. Dieser kann von ihnen – das betrifft auch Whistleblower – zum Melden möglicher Straftaten und Ethikverstöße genutzt werden.
Zu Hinweisgebersystemen zählen Telefonhotlines, Ombudsleute, web-basierte Systeme sowie kombinierte Mechanismen zur sicheren Kommunikation von Missständen und Unregelmäßigkeiten. Unterschiede liegen in der zeitlichen und örtlichen Erreichbarkeit der Kommunikationsplattform, in der sicheren Anonymitätswahrung des Whistleblowers und damit in der Hemmschwelle, in der Konzentration auf bestimmte Delikte, im Vermeiden von Denunziantentum und in der Dialogmöglichkeit, um einen Fall aufzuklären. Ziel dieser Systeme ist neben der frühzeitigen Aufdeckung vor allem die Prävention interner Missstände, Risiken und Compliance-Verstößen.
Die angesprochene EU Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, muss in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADPF) – der neue Datenschutzrahmen EU-USA (Update)

Am 10. Juli 2023 hat die EU-Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss (https://commission.europa.eu/document/fa09cbad‐dd7d‐4684‐ae60‐be03fcb0fddf_en) für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. Damit wird nach einer dreijährigen Pause, ausgelöst durch das Schrems III EuGH-Urteil, die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA der DS-GVO entsprechend ein Stück rechtssicherer.

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