NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das „Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz – BSIG)“ verpflichtet Unternehmen die Geschäftsleitung mit den NIS-2-Grundlagen vertraut zu machen (§ 38 BSIG).
Das BSI hat hierzu eine Handreichung herausgegeben (Vorläufige Handreichung für die Empfehlung zur Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetzentwurf), um hier entsprechende Hilfestellungen zu bieten.




