Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie soll den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ wirksamer durchsetzen. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zu transparenten Einstiegsgehältern, nachvollziehbaren Entgeltkriterien und geschlechtsspezifischen Vergütungsanalysen. Beschäftigte erhalten weitergehende Auskunftsrechte. Der Anspruch besteht für Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten.
Die Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026. In Deutschland war das Gesetzgebungsverfahren nach dem zuletzt offiziell dokumentierten Stand jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung bereitete im Juli 2026 weiterhin einen Gesetzentwurf vor. Bis zu dessen Verabschiedung bleibt insbesondere das bestehende Entgelttransparenzgesetz maßgeblich. Unternehmen sollten gleichwohl bereits ihre Prozesse und Datenbestände überprüfen. Denn die Richtlinie verlangt ausdrücklich, dass personenbezogene Daten bei allen Transparenzmaßnahmen im Einklang mit der DS-GVO verarbeitet werden.




