google fonts Abmahnungen – und kein Ende (Update)

Aktuell sind zwei Rechtsanwalts-Kanzleien damit beschäftigt  Web-Site Betreiber, auf deren Seiten google fonts von google US-Servern beim Aufruf einer Seite geladen werden, abzumahnen. Inwieweit diese Praxis der Massenabmahnungen mit dem Standesrecht dieser Berufsgruppe zu vertreten ist erscheint uns fraglich. Die Anwälte sehen beim Laden der google fonts die Übermittlung der IP-Adresse der Besucher als gefährlich für die Besucher der Web-Site an. Hier spielt das berühmte Schrems II EuGH Urteil eine Rolle (Az.: C-311/18, Rechtsunsicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in den USA) in Verbindung mit einem Urteil des LG München zur Verwendung von google fonts (Az.: 3 O 17493/20). Was ist hier aus Sicht des Datenschutzes zu tun?

Es werden von verschiedenen Stellen unterschiedliche Reaktionen und Verhaltensweisen empfohlen:
https://verbraucherschutz.de/abmahnung-rechtsanwalt-kilian-lenard-wegen-google-fonts-was-tun/

Betroffenen Web-Site Betreiber sollten als erstes eine Umstellung von google fonts download USA auf google fonts lokal vornehmen lassen. Dies ist legal möglich und verstößt auch nicht gegenen google Nutzungsbedingungen. Eine von vielen Anleitungen ist hier zu finden:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/13052-datenschutz-und-google-fonts.html

Lasse Sie das von Ihrer Web-Agentur rasch erledigen. Der Aufwand dafür ist nicht sehr groß. Ihre Web-Agentur hätte Sie über die Risiken der download-Variante informieren müssen. Sprechen Sie Ihre Agentur darauf an, damit sich derartiges nicht erneut wiederholt. Es werden google fonts auch bei der Verwendung von Tools (reCaptcha …) aus den USA geladen. Auch das muss beachtet und abgestellt werden.

Ob nun gezahlt werden soll/muss oder nicht ist nicht klar zu beantworten. In der Sache (Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nach Schrems II EuGH-Urteil) haben die Anwälte z. T. recht, ob dies allerdings für Schadensersatz in dieser Form ausreichend ist muss angezweifelt werden. Zumal es sich hier primär nicht um die Durchsetzung des DS-GVO handelt, sondern vielmehr um eine zu unterstellende Gewinnerzielungsabsicht der Kanzleien handelt

Update 1:
Hier aktuelle Info zum Thema Abmahnung google fonts USA. Eine gute Nachricht und Hilfe für eine Handlungsempfehlung. Das LG Baden-Baden hat eine einstweilige Verfügung gegen einen der beiden Google Fonts-Abmahner erlassen:
https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/einstweilige-verfuegung-gegen-google-fonts-abmahner/

Update 2:
@heise Online hat den Abmahnwellen „Comedy-Potenzial“ zugesprochen – dem könenen wir uns nur anschließen. In dem verlinkten Artikel erhalten Sie weitere aktuelle Einschätzungen:
https://www.heise.de/news/Wackeliges-Geschaeftmodell-Weitere-Massenabmahnungen-wegen-Google-Fonts-7338721.html/

Update 3:
Und nun hat Google zur Funktionsweise der Google Fonts in Bezug auf IP-Adressen Übermittlung und Datenschutz einen Stellungnahme veröffentlicht:
https://fonts.googleblog.com/2022/11/your-privacy-and-google-fonts.html?m=1