Zum Hintergrund des Vorfalls: Eine Privatperson und ein Unternehmen gerieten in einen Streit, da die Person wenige Tage nach Newsletter Anmeldung einen Auskunftsantrag stelle. Das Unternehmen lehnte diesen Antrag ab, worauf hin die Person Schadensersatz beanspruchte.
Das komplette Urteil von 19.März.2026 des EuGH hier zum Nachlesen Urteil des EuGH (C-526/24)
Allgemein
NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das „Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz – BSIG)“ verpflichtet Unternehmen die Geschäftsleitung mit den NIS-2-Grundlagen vertraut zu machen (§ 38 BSIG).
Das BSI hat hierzu eine Handreichung herausgegeben (Vorläufige Handreichung für die Empfehlung zur Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetzentwurf), um hier entsprechende Hilfestellungen zu bieten.
Betroffenheitsprüfung NIS-2 – Wer ist davon betroffen?
Herauszufinden welches Unternehmen von NIS-2 betroffen ist, stellt sich als ziemlich komplexe Angelegenheit dar und teilweise kann dies nicht eindeutig beurteilt werden. Das BSI selbst bietet unterschiedliche Hilfestellungen an, dennoch ist keine davon zu hundert Prozent aussagekräftig. Die nachfolgende Übersicht erklärt die Voraussetzungen für die Einteilung in besonders wichtige Einrichtungen (bwE) und wichtige Einrichtungen (wE) (§ 28 BSIG). Für Unternehmen, die entgeltlich Waren und Dienstleistung anbieten, müssen vor allem Anlage 1 und Anlage 2 genau gelesen werden und weitere Richtlinien, Verordnung oder ähnliches berücksichtigt werden.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetzes
Was ist das NIS-2-Umsetzungsgesetzes?
Durch das am 06.12.2025 in Kraft getretene NIS‑2‑Umsetzungsgesetz, wurde die NIS‑2‑Richtlinie (EU 2022/2555) in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz umfasst eine umfangreiche Modernisierung des Cybersicherheitsrechts, sowie neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit. Dadurch soll eine stabilere und sichere IT-Infrastruktur erschaffen werden, die Unternehmen/Organisationen gegenüber Cyberangriffen und technischen Ausfällen wappnet.
Das bringt der Digital-Omnibus mit sich
Die EU-Kommission stellte am 19. November 2025 ein umfassendes Gesetzespaket zur Vereinfachung von Regeln, Harmonisierung überlappender Gesetze und dem Bürokratieabbau vor. Die neue Verordnung 2025/837 trägt den Namen „Digital-Omnibus“.
Vier Regulierungsbereiche sind hauptsächlich betroffen:
- der Datenschutz DS-GVO
- Regeln für die Datennutzung ePrivacy
- der Umgang mit Cybersicherheitsvorfällen NIS2
- KI-Verordnung




