Der EU Data Act, der am 11. Januar 2024 in Kraft getreten ist, bringt wichtige Änderungen für Unternehmen im B2B-Bereich mit sich. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 12. September 2025, was bedeutet, dass Unternehmen bis dahin Zeit haben, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Es gibt viele Fragen die die Umsetzumg dieser Vererordnung betreffen und für Unsicherehit sorgen. Was ist für Untenehmen zu beachten?
1 Hauptaspekte der Umsetzung
1.1 Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln
Der Data Act verbietet ausdrücklich missbräuchliche Vertragsklauseln im B2B-Bereich. Klauseln gelten als missbräuchlich, wenn sie erheblich von der „guten Geschäftspraxis“ abweichen und gegen Treu und Glauben verstoßen. Unternehmen müssen ihre bestehenden Verträge überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass sie keine solchen Klauseln enthalten.
1.2 Datenzugang und -weitergabe
Unternehmen müssen Prozesse implementieren, um den Zugang zu und die Weitergabe von Daten zu ermöglichen, die durch die Nutzung vernetzter Produkte oder verbundener Dienste entstehen. Dies erfordert möglicherweise technische Anpassungen an Produkten und Dienstleistungen.
1.2 Informationspflichten
Es bestehen neue vorvertragliche Informationspflichten. Unternehmen müssen Kunden vor Vertragsabschluss transparent über Art, Format und geschätzten Umfang der Produktdaten informieren.
2 Umsetzungsstrategien
2.1 Compliance-Überprüfung: Unternehmen sollten ihre bestehenden Compliance-Strategien evaluieren und anpassen.
2.2 Technische Anpassungen: Die Dateninfrastruktur muss überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um Interoperabilität und Skalierbarkeit sicherzustellen.
2.3 Schulungen: Mitarbeiter, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Compliance, müssen geschult werden.
2.4 Vertragsüberprüfung: Bestehende B2B-Verträge müssen auf missbräuchliche Klauseln überprüft und angepasst werden.
2.5 Datenzugangskonzepte: Unternehmen müssen Konzepte entwickeln, wie sie den Datenzugang für Geschäftspartner gestalten und umsetzen.
2.6 Dokumentation: Prozesse zur Datenweitergabe und -nutzung sollten dokumentiert werden, um Compliance nachweisen zu können.
3 Risiken bei Nichteinhaltung
Bei Verstößen gegen den Data Act drohen erhebliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes . Unternehmen sollten daher die Umsetzung ernst nehmen und rechtzeitig mit den Vorbereitungen beginnen.
Quellen:
https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Wirtschaftspolitik/2024/Downloads/vbw-Leitfaden-Data-Act-September-2024.pdf
https://www.fernao.com/de/blog/der-eu-data-act-neue-vorschriften-fuer-den-umgang-mit-daten-in-unternehmen
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/wettbewerbsrecht/das-neue-datengesetz-data-act-6061538
https://www.noerr.com/de/insights/data-act–anwendungsbereich-auswirkungen-umsetzung
https://www.advant-beiten.com/aktuelles/eu-data-act-relevance-companies-iot-and-beyond
https://wissen.linklaters.de/de-de/publications/alerts-newsletters-and-guides/2024/april/25/der-data-act-kommt-was-unternehmen-erwartet–und-was-noch-unklar-ist
https://bdi.eu/artikel/news/eu-data-act-im-eiltempo-zur-neuen-datennutzungsregulierung
https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/data-act-regelungen
https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/dihk-durchblick-digital/data-act-63748
https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Digitale-Gesellschaft/EU-Data-Act/eu-data-act.html
https://www.perplexity.ai