„Alles neu macht der Mai, Macht die Seele frisch und frei.“ So beginnt ein altes deutsches Volkslied. Und auch die für den Datenschutz mitgeltenden Gesetze sind im Mai umbenannt worden. Durch das am 14.Mai 2024 in Kraft getretene DGG (Digitale-Dienste-Gesetz) wird das TMG (Telemediengesetz) abgelöst. Aus dem TMG wird das DGG und das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) wird zum TDDDG. Welche Konsequenzen hat dies für Web-Site Betreiber?
Die Konsequenzen für Web Seite Verantwortliche sind einfach erklärt Die beiden Rechtstexte Impressum und Datenschutzerklärung der Web-Site sind textuell zu modifizieren:
Impressum:
Falls ein Eintrag „§ 5 TMG (Telemediengesetz)“ vorhanden ist, so ist dieser durch „§ 5 DGG (Digitale-Dienste-Gesetz) zu ersetzen.
Datenschutzerklärung:
Die Einträge „TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz)“ sind durch „TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz)“ zu ersetzen.
Fertig. Wie Sie sehen kein großer Aufwand, aber notwendig, um Abmahnungen vorgreifen zu können.
Gestatten Sie mir eine Anmerkung: Zum Glück kann es nicht zum GDGG (Gutes Digitale-Dienste-Gesetz) – entschuldigen Sie diese Anmerkung. Aber wichtiger als die Umbenennung wäre aus meiner Sicht die seit Jahren erwartete ePrivacy-Verordnung, die seit 2018 anhängig ist. Damit wäre eine EU-weite verbindliche und einheitliche Regelung geltend, die den Verantwortlichen mehr Rechtssicherheit bieten würde.
Vielleicht im nächsten Jahr. In dem Sinne, die letzten Zeilen des Liedes: „Alles neu, frisch und frei Macht der holde Mai.“