Am 16. Juli 2020 hat das EuGH mit dem sogenannten Schrems II Urteil die Datenübermittlung in Drittländer eingeschränkt. Die EU-Kommission hat darauf reagiert und die bisherigen Standardvertragsklauseln überarbeitet. Die neuen
sind ein wichtiger Schritt um dem digitalen Lockdown überwinden zu können.
Der entsprechende finale Beschluss und der dazugehörige Anhang ist unter „Standardvertragsklauseln für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in der EU / im EWR“ veröffentlicht worden. Die Texte werden in den nächsten Tagen im Amtsbelatt veröffentlicht: