Neue Standardvertragsklauseln der EU-Kommission

Am 16. Juli 2020 hat das EuGH mit dem sogenannten Schrems II Urteil die Datenübermittlung in Drittländer eingeschränkt. Die EU-Kommission hat darauf reagiert und die bisherigen Standardvertragsklauseln überarbeitet.  Die neuen Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer sind ein wichtiger Schritt um dem digitalen Lockdown überwinden zu können.

Der entsprechende finale Beschluss und der dazugehörige Anhang ist unter „Standardvertragsklauseln für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in der EU / im EWR“ veröffentlicht worden. Die Texte werden in den nächsten Tagen im Amtsbelatt veröffentlicht:

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) …/… DER KOMMISSIONvom 4.6.2021über Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß Artikel 28 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel29 Absatz7 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates