Neue Standardvertragsklauseln der EU-Kommission

Am 16. Juli 2020 hat das EuGH mit dem sogenannten Schrems II Urteil die Datenübermittlung in Drittländer eingeschränkt. Die EU-Kommission hat darauf reagiert und die bisherigen Standardvertragsklauseln überarbeitet. Die neuen Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer sind ein wichtiger Schritt, um dem digitalen Lockdown überwinden zu können.

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