Das Cookie EuGH-Urteil aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden

Wie wird das aktuelle Cookie EuGH-Urteil, siehe unseren letzten Blog-Beitrag, von den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden kommentiert? Bereits im April 2019 wurde vom Düsseldorfer Kreis ein Positionspapier in Form einer Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht, das in wesentlichen Punkten dem o.a. EuGH-Urteil entspricht. Zwei Datenschutzaufsichtsbehörden haben in der Zwischenzeit der EuGH-Urteil kommentiert und z. T. konkrete Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat konkrete Empfehlungen zur Umsetzung des Cookie-Urteils für Website-Betreiber gegeben:

Einwilligung für Cookies sind nicht erforderlich:
Cookies für die Spracheinstellung, Einkaufswagen-Funktion, Einstellung Schriftgröße etc. benötigen keine Einwilligung des Nutzers, wenn dies der einzige Zweck der Verarbeitung ist. Die Verarbeitungen sind jedoch trotzdem in der Datenschutzerklärung transparent darzustellen.

Einwilligung für Cookies sind erforderlich:
Eine Einwilligung ist erforderlich beim Einsatz von Tracking- und Analyse-Tools, Social-Media-Plugins, externe Kartendienste und anderer Elemente Dritter, wenn Daten an Dritte weitergeleitet werden oder Dritte die Möglichkeit haben Daten zu erheben.

Die erforderliche Einwilligung kann mit Hilfe eines Cookie-Banners eingeholt werden, der bei Erstbesuch der Website eingeblendet wird. Die Anforderungen an die Einwilligung in Form eine Einwilligungs- oder Cookie-Banners sind im Wesentlichen:

  • Keine Weitergabe von Daten, bevor der Nutzer nicht aktiv eingewilligt hat.
  • Vor der Einwilligung durch den Nutzer muss der Zugriff auf Impressum und Datenschutzerklärung uneingeschränkt möglich sein.
  • Die Einwilligung muss im Sinne eines Opt-in freiwillig und aktiv erfolgen. Eine Voreinstellung mit Opt-Out Möglichkeit ist unzulässig.
  • Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen und es muss der Hinweis auf den jederzeitigen Widerruf enthalten sein. Der Widerruf muss so einfach möglich sein wie die erfolgte Einwilligung.
  • Eine deutliche Beschreibung des Gegenstands der Einwilligung ist notwendig: Welche personenbezogenen Daten, werden durch wen und wie zu welchen Zweck verarbeitet. Findet eventuell eine Verknüpfung mit weiteren Daten statt?

Ausführliche Informationen dazu finden sich in dem „FAQ zu Cookies und Tracking durch Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps“, herausgegeben vom Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt klar, dass die Praxis des Opt-Out-Verfahrens beim Einsatz von Cookies unzulässig ist. Vielmehr bedarf es der Einwilligung der betroffenen Person in Verbindung mit der ausführlichen Information zu den eingesetzten Cookies (Funktion, Lebensdauer der Cookies und Verarbeitung durch Dritte). Dies ist unabhängig, ob es sich um personenbezogene Daten oder nicht. Die in den letzten Monaten immer wieder zu lesenden kontroversen Diskussionen zu diesem Thema haben nun eine Ende.

Herr Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit bewertet das Urteil wie folgt: “Das heutige EuGH-Urteil bestätigt die langjährige rechtliche Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden, wonach insbesondere das Setzen von Cookies einer Einwilligung bedarf. Dies gilt auch für andere Formen des Tracking wie etwa Browser-Fingerprinting. Für das Webtracking nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa stellt das Urteil einen Weckruf dar, die weithin rechtswidrige Praxis in diesem Bereich an das Datenschutzrecht auszurichten. Wir werden die Maßstäbe des EuGH unserer aufsichtsbehördlichen Praxis zu Grunde legen.”

Ein klares Statement einer Datenschutzaufsichtsbehörde zur zukünftigen Überprüfung von Websites im Licht des Cookie-Urteils. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zu diesem Thema.Da

Quellen/weitere Informationen:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/zum-einsatz-von-cookies-und-cookie-bannern-was-gilt-es-bei-einwilligungen-zu-tun-eugh-urteil-planet49/
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/04/FAQ-zu-Cookies-und-Tracking.pdf
https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/10/2019-10-01-planet49