Die Betroffenheitsprüfung ist der erste Schritt unserer NIS-2 Beratung. Mit Hilfe der Betroffenheitsprüfung nach § 28 NIS-2-Umsetzungsgesetzes (NIS-2-UmsuCG) stellen wir fest, ob Ihr Unternehmen unter die neuen gesetzlichen Pflichten der NIS‑2‑Richtlinie fällt. Sie dient als Einordnungshilfe, ob Ihr Unternehmen als besonders wichtige Einrichtung (bwE) oder wichtige Einrichtung (wE) gilt – und damit umfangreiche Cybersecurity‑Pflichten erfüllen muss.
Warum ist die Betroffenheitsprüfung wichtig?
- Sie als Unternehmen sind verpflichtet, die Betroffenheit selbst zu prüfen
- Ihre Registrierung beim BSI-Portal muss innerhalb von drei Monate erfolgen
- Ihre Geschäftsleitung haftet bei Verstößen
Gerne helfen wir Ihnen eine Betroffenheitsprüfung für Ihr Unternehmen durchzuführen und die sich daraus ergebenen Schritte mit Ihnen zu bearbeiten.