Experten-Beratung für die EU NIS-2-Richtlinie – Sicherheit und Compliance für Ihr Unternehmen
Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union setzt neue Standards für die Cybersicherheit und stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig Ihre IT-Sicherheit stärken, bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung an.
Für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland gelten seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 06.12.2025 neue gesetzliche Pflichten im Bereich der Informationssicherheit. Betroffene Unternehmen müssen sich registrieren, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche Sicherheitsvorfälle melden, Risikomanagementmaßnahmen implementieren und dokumentieren.
Warum Sie eine NIS-2-Beratung benötigen
Das NIS-2 Umsetzungsgesetz erweitert den Geltungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie und führt strengere Vorschriften für kritische Infrastrukturen sowie wesentliche Dienstleister ein. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen zu verstehen und in Ihre Sicherheitsstrategie zu integrieren. Mit unserer Beratung können Sie:
- Compliance sicherstellen und rechtliche Risiken minimieren
- Cybersicherheitsrisiken identifizieren und effektiv managen
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Ihren Sicherheitsprozessen schaffen
- Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern durch nachgewiesene Sicherheit stärken
Unser Beratungsangebot im Detail
Unsere NIS-2-Beratung umfasst folgende Schwerpunkte:
1. Betroffenheitsprüfung
Ob Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen ist richtet sich nach in § 28 NIS2UmsuCG angeführten Kriterien. Diese hängt unteranderem von den Sektoren/Geschäftsfelder ab, in denen Ihr Unternehmen tätig ist, von der Anzahl der Beschäftigten, sowie der Höhe des Jahresumsatzes und der Höhe der Jahresbilanzsumme.
2. Registrierung BSI-Portal
Betroffene Unternehmen müssen sich nach § 33 NIS2UmsuCG im BSI-Portal spätestens drei Monate nach dem sie erstmals der erneut als ein betroffenes Unternehmen gelten registrieren.
3. Meldepflicht – Incident Response
Bei der erhebliche Sicherheitsvorfällte (Definition) müssen nach § 32 NIS2UmsuCG folgende Fristen eingehalten werden:
- Erstmeldung muss nach Erkenntniserlangung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden im BSI-Portal gemeldet werden.
- Eine detailliertere Folgemeldung muss unverzüglich, spätestens jedoch nach 72 Stunden nach Kenntniserlangung gemeldet werden.
- Spätestens einen Monat nach Übermittlung der Erstmeldung erfolgt eine Abschluss- oder wenn noch nicht möglich eine Folgemeldung.
4. Risikoanalyse/Risikomanagement
Nach § 30 NIS2UmsuCG sind betroffene Unternehmen verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die sie für die Erbringung ihrer Dienste nutzen, zu vermeiden und Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten.
5. Sichere Lieferkette
Moderne Unternehmen arbeiten heutzutage nicht mehr isoliert voneinander, sondern sind in hohem Maße miteinander verkettet. Dazu zählen unteranderem externe Dienstleister, Software-Anbieter sowie Hardware-Hersteller. Bestehet eine Schwachstelle in dieser Lieferkette, so biete diese ein Einfallstor für Cyberangriffe.
6. Geschäftsleitungsschulung/Sensibilisierung
Das NIS-2 Umsetzungsgesetz zieht die Geschäftsleitung stärker in die Verantwortung. So ist die Geschäftsleitung nach § 38 NIS2UmsuCG dazu verpflichtet, die ergreifenden Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. Wird diese Pflicht verletzt, so haftet Ihrer Unternehmen für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den auf die Rechtsform Ihres Unternehmens anwendbaren Regeln des Gesellschaftsrechts. Zudem muss die Geschäftsleitung regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um ausreichende Kenntnisse zur Beurteilung von Risiken und Risikomanagementpraktiken zu erlangen.
Vorteile unserer NIS-2-Beratung
- Expertenwissen: Unser Team besteht aus erfahrenen Cybersicherheitsexperten, die Sie umfassend beraten.
- Individueller Ansatz: Wir passen unsere Beratung an Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen an.
- Langfristige Begleitung: Von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Implementierung – wir stehen Ihnen zur Seite.
- Zertifizierungsvorbereitung: Wir helfen Ihnen, die notwendigen Zertifizierungen für Ihre Sicherheitsmaßnahmen zu erhalten.
Starten Sie jetzt Ihre NIS-2-Beratung und sichern Sie Ihre Compliance!
Das NIS-2 Umsetzungsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, aber auch vor große Chancen. Mit unserer NIS-2-Beratung sind Sie bestens vorbereitet, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Cybersicherheit auf ein neues Level zu heben.
Kontaktieren Sie und sichern Sie sich eine zukunftsfähige Sicherheitsstrategie!
