Das NIS-2-Umsetzungsgesetz zieht die Geschäftsleitung stärker in die Verantwortung. Nach § 38 NIS-2-UmsuCG ist die Geschäftsleitung für Umsetzung und Überwachung der ergriffenen Risikomanagementmaßnahmen verantwortlich. Das Gesetz sieht die regelmäßige Teilnahme an Schulung vor.
Sprechen Sie uns gerne auf das Thema „Geschäftsleiterschulung“ an, um eine gangbare Lösung zu finden.