Registrierung BSI-Portal

Ihr Unternehmen ist nach § 33 NIS-2-Umsetzungsgesetzes verpflichtet, sich spätestens drei Monate nach der erstmaligen oder erneuten Feststellung der Betroffenheit, beim BSI-Portal zu registrieren. Das BSI-Portal wird zudem Ihre Meldestelle für erhebliche Sicherheitsvorfälle.