Seit dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum 25.05.2018 müssen Unternehmen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DS-GVO zu informieren. Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen. Es bleibt dabei, dass es einer Information beim Betreten des überwachten Bereichs bedarf.
Videoüberwachung
Datenschutz und Videoüberwachung
Das Thema Videoüberwachung ist einer der größten Streitpunkte im Bereich Datenschutz. In den Tätigkeitsberichten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden finden sich regelmäßig Beschwerden und Eingaben von Betroffenen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen hat dazu eine informative Broschüre aufgelegt.