Hinweisbeschilderung bei Videoüberwachung

Seit dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum 25.05.2018 müssen Unternehmen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DS-GVO zu informieren. Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen. Es bleibt dabei, dass es einer Information beim Betreten des überwachten Bereichs bedarf.

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Datenschutz und Videoüberwachung

_DSF0640Das Thema Videoüberwachung ist einer der größten Streitpunkte im Bereich Datenschutz. In den Tätigkeitsberichten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden finden sich regelmäßig Beschwerden und Eingaben von Betroffenen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen hat dazu eine informative Broschüre aufgelegt.

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