DS-GVO: Zertifizierung (Art. 42)

26725903952_8f555fe96c_qDas Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) veröffentlicht Beiträge zur Umsetzung der am 25.05.2018 wirksamen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Hierzu werden relevante Themenkomplexe erörtert. Dies erfolgt im Sinne einer Interpretation bzw. Erörterung uns stellt keine verbindliche Auffassung der Aufsichtsbehörde dar.

2 Zertifizierung (Art. 42)
Die in der DS-GVO vorgesehene Zertifizierung ist eine Neuerung zum BDSG. Im Erwägungsgrund 100 zur DS-GVO wird dazu ausgeführt:

„Um die Transparenz zu erhöhen und die Einhaltung dieser Verordnung zu verbessern, sollte angeregt werden, dass Zertifizierungsverfahren sowie Datenschutzsiegel und -prüfzeichen eingeführt werden, die den betroffenen Personen einen raschen Überblick über das Datenschutzniveau einschlägiger Produkte und Dienstleistungen ermöglichen.“ (ErwGr 100 DS-GVO)

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