Der Brexit und die DS-GVO

Der Tag des Austritts des UK (United Kingdom) aus der EU rückt immer näher – Ausgang unbekannt. Was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht für Unternehmen zu beachten? Wie sind grenzüberschreitende Datenverarbeitungen bei einem kalten Brexit aus Sicht des Datenschutzes, außerhalb der DS-GVO/GDPR, noch möglich?

Für welche Unternehmen stellt sich die Frage? Kommt es letztendlich doch zum kalten BREXIT, dann wird Großbritannien über Nacht zu einem Drittstaat – ohne Übergangsfrist. Um mit Geschäftspartnern und Auftragsverarbeitern personenbezogene Daten Datenschutzkonform zu verarbeiten gibt bzw. gäbe es nach der DS-GVO folgende Varianten als Rechtsgrundlage:

  1. Ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission wäre eine Variante, die aber zeitlich erst nach 2019 zu erwarten wäre
  2. Für Konzerne wären „Binding Corporate Rules“ (BCR) eine Lösung, die jedoch einen großen Aufwand erfordern und zeitlich auch keine Lösung darstellen
  3. Die sogenannten EU Standarddatenschutzklauseln stellen eine realistische Lösung dar, um die Verarbeitung personenbezogener Daten auch nach dem Brexit DS-GVO abwickeln zu können. Hierzu stellt die ICO hat ein Online-Tool zur Erstellung von Standarddatenschutzklauseln auf ihrer Web-Site zur Verfügung.

Wenn Sie noch in letzter Minute datenschutzrechtliche Unterstützung benötigen, so sprechen Sir mit uns um eine pragmatische und tragfähige Lösung zu erarbeiten.

Eine Hoffnung besteht noch: Der BREXIT finden nicht statt, datenschutzrechtlich besteht kein Handlungsbedarf und Europa bleibt eine gravierende Zäsur erspart.