Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) haben zum 20. Dezember 2021 eine Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht. Durch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) zum 1. Dezember 2021 und damit verbundene Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) in Kraft ergeben sich Änderungen zum Schutz personenbezogener Daten.
Damit wurde Art. 5 Abs. 3 der EU ePrivacy-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt (§ 25 TTDSG). Das TTDSG ist für jene „Endeinrichtungen“ anzuwenden, die wie folgt definiert werden: „ … direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über Draht, optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet.“
Dies trifft auf PC, Smartphones, IoT-Systeme, Web-Sites, VoiP, Smart-TVs etc. zu. Die vorgelegte Handreichung liefert auf 32 Seiten einen Überblick der Rechtslage für Entwickler, Betreiber und Anwender von den genannten Systemen.