Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) haben zum 20. Dezember 2021 eine Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht. Durch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) zum 1. Dezember 2021 und damit verbundene Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) in Kraft ergeben sich Änderungen zum Schutz personenbezogener Daten.

Damit wurde Art. 5 Abs. 3 der EU ePrivacy-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt (§ 25 TTDSG). Das TTDSG ist für jene „Endeinrichtungen“ anzuwenden, die wie folgt definiert werden: „ … direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über Draht, optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet.“

Dies trifft auf PC, Smartphones, IoT-Systeme, Web-Sites, VoiP, Smart-TVs etc.  zu.  Die vorgelegte Handreichung liefert auf 32 Seiten einen Überblick der Rechtslage für Entwickler, Betreiber und Anwender von den genannten Systemen.

Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 1. Dezember 2021 (OH Telemedien 2021)