Der Federal Trade Commission droht dem EU-US Data Privacy Framework die rechtliche Basis zu entziehen.
Der Supreme Court hat die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) für verfassungswidrig erklärt. Für das rechtliche Fundament des Datenaustauschs zwischen der EU und den USA sorgte in der Vergangenheit die Unabhängigkeit der FTC. Der Hintergrund des jetzt aufkommenden Konflikts ist die „Unitary Executive Theory“. Dieser Theorie nach muss der US-Präsident die uneingeschränkte Kontrolle über alle Bundesbehörden verfügen, somit auch über die Federal Trade Commission. Laut Supreme Court sind nun alle gesetzlichen Regelungen, die Behörden vor dem direkten Durchgriff des Weißen Hauses schützen, als unzulässig. Eine Folge daraus könnte für den transatlantischen Datenschutzrahmen massive Auswirkungen haben. Seit den Jahr 2000 stützt sich die EU-Kommission bei ihren Abkommen zum Datenexport mit den USA hauptsächlich auf die FTC als kontrollierendes Organ. Eine der Hauptaufgaben der FTC ist die Aufsicht über Datenschutz- und Datensicherheitspraktiken von Unternehmen (z. B. bei Verstößen gegen Verbraucherdatenschutz). Hierbei besteht jedoch ein Problem: Laut dem EU-Vertragsrecht, erfolgt die Überwachung des Datenschutzes durch eine unabhängige Behörde. Da in Drittstaaten ein im wesentliche gleichwertiges Datenschutzniveau garantiert werden soll, galt die Pflicht der Unabhängigkeit auch für US- Aufsichtsbehörden.
Folgen für den ZU-Datenschutz
Der aktuelle Angemessenheitsbeschluss der EU, dem EU-US Data Privacy Framework von 2023, steht somit heftig in der Kritik. Darin beruft sich die EU-Kommission rund 260-mal auf die Kontrollfunktion der FTC. Diese Behörde unterseht nun allerdings der direkten Weisung des US-Präsidenten und ist somit nicht weiter unabhängig. Max Schrems fordert die Brüssler Regierungsinstitution dazu auf, die Angemessenheitsentscheidung für die USA in einem geordneten Prozess aufzuheben. Bereits in der Vergangenheit ist es Schrems vor dem Europäischen Gerichtshof gelungen die Übereinkünfte zum EU-US-Datentransfer zu Fall zu bringen.
Juristische Tragweite des Urteils
Noch sind die Auswirkungen dieses Urteils nicht komplett absehbar. Das Abkommen für den Datentransfer bleibt so lange bestehen, bis es von der EU-Kommission selbst widerrufen wird. Somit droht Unternehmen, die sich auf das Abkommen stützen keine sofortige Strafe. Des Weiteren sind ausschließlich personenbezogene Daten betroffen. Nicht-personenbezogene Daten und geschäftliche Daten können weiterhin ausgetauscht werden. Untersagt ist hingegen die systematische und strukturelle Verlagerung europäischer Datenbestände zu US-Anbietern, sofern hierfür kein zwingender Grund vorliegt. Unternehmen, die statt des Rahmenabkommens auf Alternativen wie Standardvertragsklauseln SCCs oder verbindliche Unternehmensregeln BCRs setzen, müssen dafür eine interne Risikoanalyse durchführen. Bereits durchgeführte Analysen sollten aktualisieren werden – wobei ein rechtlich positives Ergebnis kaum noch zu erwarten ist.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung des EuGHs, droht der europäischen Digitalwirtschaft eine Phase der Rechtsunsicherheit über mehrere Jahre hinweg.
Quellen
https://vergabeblog.de/2026-07-14/it-vergaben-us-supreme-court-urteil-wirft-fragen-zum-datentransfer-auf/
https://www.heise.de/news/Kartenhaus-Wie-ein-US-Urteil-den-transatlantischen-Datenfluss-sprengen-koennte-11349599.html
