Sicheres Arbeiten im Home-Office: Checkliste des BayLDA

Das Home-Office wird für viele Beschäftigte im Zeichen der Corona-Pandemie und darüber hinaus als Arbeitsplatz dienen. Das Bayerische Landesamt hat eine Checkliste „Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice. Best-Practice-Prüfkriterien“ veröffentlicht. Diese Liste ist sehr gut zur Prüfung der datenschutzrechtlichen Anforderungen durch die DS-GVO und das BDSG geeignet.

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Web basierte Videokonferenzlösungen und die DS-GVO – Nachtrag

Die Nachfragen zum Thema Videokonferenzlösungen unter Datenschutz-Aspekten mehren sich bei uns. Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD), ein Datenschutz-Berufsverband bei dem wir Mitglied sind, hat zu diesem Thema die Praxishilfe XVI „Videokonferenzen und Datenschutz“ veröffentlicht. Begleitend wurde eine „Übersicht über Videokonferenzsysteme, Messenger und Fernwartungssoftware“ erstellt, die wertvolle Informationen und Vergleichsmöglichkeiten bietet.

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Web basierte Videokonferenzlösungen und die DS-GVO

Web basierte Lösungen für Videokonferenzen erfreuen sich nicht nur durch die Corona-Krise immer größerer Beliebtheit. WebEx, GoToMeeting, Zoom, MS Teams. Skype for Business u.v.a. Dienste erlauben neben Telefon- bzw. Videokonferenzen auch die Möglichkeit zum Austausch von Daten bzw., zur Kollaboration. Was ist hier aus Sicht des Datenschutzes zu beachten?

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Sicheres Arbeiten im Home-Office

Prinzipiell sollten beim Arbeiten im Home-Office die identischen Sicherheitsregeln und -regelungen gelten wie im Unternehmen. Informationssicherheit wird immer durch das schwächste Glied in der Sicherheitskette gefährdet. Speziell in der aktuellen Corona-Krise wird versucht die Situation für Cybercrime-Angriffe auf allen Ebenen auszunutzen. Unternehmen, Home-Office Mitarbeiter und Administratoren müssen ihren Beitrag leisten, um das Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten. Informationssicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte sind im Falle einer Krise besonders gefordert die Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von IT-Systemen und Daten durch entsprechende Maßnahmen zu gewährleisten.

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Corona und die DS-GVO

Unter dem Titel „Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (U. Kelber) Hinweise auf die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis gegeben.

Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.