BYOD – Bring Your Own Desaster

20150618-_DSF0256-Bearbeitet-Bearbeitet-BearbeitetEs gibt Themen die nahezu unsterblich sind. BYOD gehört zu dieser Kategorie. Vor einigen Jahren galt BYOD als topaktuell, und um eine Referentin zu zitieren „BYOD ist sexy – für Unternehmen und Mitarbeiter“. Ob dem so ist sehe ich als fraglich an, und betrachtet man die Verbreitung von BOYD in Unternehmen, so zeigen sich Zweifel an der damaligen euphorischen Aussage. Trotz alle dem, was ist aus Sicht des Datenschutzes und der Informationssicherheit anzumerken?

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Datenschutz-Praxis: Social Engineering

Social Engineering stellt neben den „klassischen“ Methoden, wie Cyberattacken, Spam-Mails und ähnlichem ein geeignetes Mittel für die illegale Informationsbeschaffung dar. Oft sind Unternehmen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit auf einem sehr hohen Stand und werden doch mit sehr geringem Aufwand Opfer von Informationsdiebstählen. Dieser Beitrag soll kurz die weitverbreitetsten Formen des Social Engineering beschreiben und den Leser für die Thematik sensibilisieren.

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EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) nimmt eine weitere Hürde

16838100185_9d5010ea30_zAktuell ist in der EU die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahre 1995 gültig. Diese wird in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch jeweiliges nationales Recht umgesetzt. In Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder in Österreich durch das Datenschutzgesetz 2000. Die EU Richtlinie 95/46/EG gibt prinzipiell einen Rahmen vor, der in der EU auch faktisch unterschiedlich in nationalen Gesetzen umgesetzt wurde.

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