Immer wieder bekommen wir die Frage gestellt: Wie können bzw. müssen personenbezogene Daten sicher und vertraulich, etwa per E-Mail, übertragen werden? Wer ist für die Vertraulichkeit zuständig? Ab wann sind personenbezogene Daten gegen unbefugtes Mitlesen zu sichern? Die nachfolgenden Informationen sollen hier Klarheit bringen.
Rechtsgrundlage
Im Art 25 DS-GVO (Datenschutz durch Technikgestaltung) und im Art. 32 DS-GVO (Sicherheit der Verarbeitung) werden die Forderungen aus Art. 5 DS-GVO Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten genauer ausgeführt: