Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung ist bereits seit dem 25. Mai 2016 in Kraft, wirksam wird sie aber erst am 25. Mai 2018. Welche Auswirkungen hat dies für Unternehmen, welche Schritte sind für die erforderliche Transformation des Datenschutz-Managementsystems notwendig, um den neu entstehenden Compliance Verpflichtungen nach zu kommen.
Datenschutz heute
Aktuell ist die EU Datenschutzrichtlinie 95/46EG aus dem Jahre 1995 für alle Mitgliedsstaaten in der Gestalt verpflichtend, dass die Aussagen der Richtlinie im nationale Gesetze umgesetzt worden sind. In Deutschland ist dies das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder in Österreich das Gesetz „Datenschutz 2000“. Dies hat u.a. die Folge, dass sich etwa Facebook und Google bei der Wahl des europäischen Firmensitzes für Irland entschieden haben. 28 nationale Gesetzgebungen mit einem heterogenen Datenschutzrecht, dass für europäisch agierende Unternehmen, aber für Bürger, in Sachen Rechtssicherheit sehr unbefriedigend ist.
Datenschutz 2018
Die EU Kommission hat im Januar 2012 den ersten Entwurf einer EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgestellt. Neben der unakzeptablen Heterogenität des europäischen Datenschutzrechts spielten noch weitere Gründe eine wichtige Rolle:
- Chancengleichheit für europäische Unternehmen, durch eine stärkere Verbindlichkeit der DS-GVO für US Internet Unternehmen (Anwendbarkeit und drastische Erhöhung der Geldbußen)
- Einzug der digitalen Lebens- und Arbeitswelt in das neue EU Datenschutzrecht
- Stärkung der Verbraucherrechte (z. B. im Internet-Handel)