EU Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 – was ändert sich für Unternehmen

Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung ist bereits seit dem 25. Mai 2016 in Kraft, wirksam wird sie aber erst am 25. Mai 2018. Welche Auswirkungen hat dies für Unternehmen, welche Schritte sind für die erforderliche Transformation des Datenschutz-Managementsystems notwendig, um den neu entstehenden Compliance Verpflichtungen nach zu kommen.

Datenschutz heute
Aktuell ist die EU Datenschutzrichtlinie 95/46EG aus dem Jahre 1995 für alle Mitgliedsstaaten in der Gestalt verpflichtend, dass die Aussagen der Richtlinie im nationale Gesetze umgesetzt worden sind. In Deutschland ist dies das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder in Österreich das Gesetz „Datenschutz 2000“. Dies hat u.a. die Folge, dass sich etwa Facebook und Google bei der Wahl des europäischen Firmensitzes für Irland entschieden haben. 28 nationale Gesetzgebungen mit einem heterogenen Datenschutzrecht, dass für europäisch agierende Unternehmen, aber für Bürger, in Sachen Rechtssicherheit sehr unbefriedigend ist.

Datenschutz 2018
Die EU Kommission hat im Januar 2012 den ersten Entwurf einer EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgestellt. Neben der unakzeptablen Heterogenität des europäischen Datenschutzrechts spielten noch weitere Gründe eine wichtige Rolle:

  • Chancengleichheit für europäische Unternehmen, durch eine stärkere Verbindlichkeit der DS-GVO für US Internet Unternehmen (Anwendbarkeit und drastische Erhöhung der Geldbußen)
  • Einzug der digitalen Lebens- und Arbeitswelt in das neue EU Datenschutzrecht
  • Stärkung der Verbraucherrechte (z. B. im Internet-Handel)

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Das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – (DSAnpUG-EU) wurde vom Bundesrat verabschiedet

Es ist vollbracht – das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – (DSAnpUG-EU)“, von uns als BDSG 2.0 bezeichnet, wurde heute (12.05.2017) vom Bundesrat verabschiedet. Der letzte Schritt vor der Unterzeichnung des Gesetztes durch den Bundespräsidenten und anschließender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Somit ist das europäische Datenschutzprojekt, das am 25.01.2012 seinen Anfang im Ziel. Wir können Sie somit final bei der Transformation Ihres Datenschutz-Managements unterstützen. Falls Sie Interesse haben an unserer Beratung, so rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Externer Datenschutzbeauftragter.

„BDSG 2.0“ (DSAnpUG-EU) nimmt eine wichtige Hürde

Das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – (DSAnpUG-EU)“, von uns als BDSG 2.0 bezeichnet, wurde heute Abend (27.04.2017) in zweiter und dritten Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet (vgl. Drucksache 18/11325). Ein weiterer Schritt in Richtung EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die am 25.05.2018 wirksam wird.

In diesem Gesetz wird durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausgiebig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit Öffnungsklauseln der DS-GVO nationale Auslegungen vorzunehmen. Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, bevor der Bundespräsident den Gesetzgebungsprozess durch Unterzeichnung des Gesetzes zu Ende führen kann.

Kritiker sehen das „BDSG 2.0“ in einigen Punkten nicht auf dem Boden der Bestimmungen der DS-GVO, etwa bei der Einschränkung von Rechten Betroffener, und sehen bereits heute das Gesetz vor dem EuGH.

Positiv ist anzumerken, das nun weitere Unsicherheiten beseitigt wurden und die Planung zur Migration BDSG nach DS-GVO/BDGS 2.0 effektiv erfolgend kann.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Anpassungsgesetz BDSG zur DS-GVO vom Bundeskabinet verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 01.02.2017 die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beschlossen. Der vorliegende dritte Versuch des Justizministeriums wird nun beim Bundestag und Bundesrat eingereicht. Es handelt sich um das „Gesetze zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“, in dem die Bundesregierung einen Teil der nationalen Anpassungsmöglichkeiten der DS-GVO ausschöpft. Nach Verabschiedung dieses Gesetzes werden dann Fragen die sich aus der DS-GVO ergeben sicherer zu entscheiden sein.

Der ehemalige Bundes Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kommentiert den Gesetzesentwurf kritisch: „Die Bundesregierung bemüht sich also nach Kräften, die Legende vom „hohen deutschen Datenschutzniveau“ zu entkräften. Dies ist insbesondere deshalb fatal, weil sie zugleich auch einen der größten europapolitischen Erfolge – an dem übrigens auch der neue SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in seiner Funktion als Präsident des Europäischen Parlaments maßgeblich mitgewirkt hat -, die EU-Datenschutzreform konterkariert. Der deutsche Bundestag und der Bundesrat sollten dieses für die Zukunft der Informationsgesellschaft zentrale Vorhaben nicht durchwinken, sonderm (sic!) kritisch überprüfen und korrigieren.“

Es wird also neben der DS-GVO weiterhin das (neue) BDSG gelten und die Auslegung von datenschutzrechtlichen Fragen sicher nicht einfacher gestalten.

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

Das Bundesministerium des Inneren hat am 23.11.2016 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgelegt. Das „neue“ BDSG sieht zum einen die Übernahme der für die Wirtschaft relevanten Zulässigkeitsregelungen zum Beschäftigtendatenschutz (§ 32 BDSG), zur Datenübermittlung an Auskunfteien (§ 28a BDSG) und zum Scoring (§ 29 BDSG) vor.

Auch für die Weiterverarbeitung von Daten werden auf Grundlage der Öffnungsklausel in Art. 6 Abs. 4 DS-GVO weitere Rechtsgrundlagen geschaffen. Die bisherige Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte bleibt erhalten.

Wir werden Sie an dieser Stelle weiter informieren und sind Ihnen gerne bei Transformation Ihres Datenschutzmanagements, in Richtung DS-GVO, behilflich. Man darf gespannt sein wie das Gesetz letzt endlich aussieht. Die Zeit drängt – im September  2017 findet die Bundestagswahl statt